Solaranlagen auf Dächern und Fassaden sind Herausforderungen für die Baukultur – aktuell und in Zukunft. Mit zwei im Basler Grossen Rat eingereichten Motionen wird eine weitgehende Liberalisierung der Bauvorschriften für die Erstellung von Solaranlagen gefordert. Grossrat René Brigger (SP) fordert, dass optisch gut angepasste Solaranlagen im ganzen Kantonsgebiet (somit auch in der Altstadt) bewilligungsfähig werden. Bruno Lötscher-Steiger (Mitte) formuliert es in seiner Motion zurückhaltender: Überall, wo historisch oder touristisch besonders schützenswerte Bauten von der Strasse aus nicht eingesehen werden können, sollten sorgfältig integrierte Solaranlagen zulässig sein - auch in den historischen Ortskernen.
Der Heimatschutz Basel nimmt dazu in sechs Punkten Stellung. Er stützt sich dabei auf ein Positionspapier des Schweizer Heimatschutzes, das anerkennt, dass Solaranlagen ein unverzichtbares Element der Energiewende sind. Das Anbringen von Solaranlagen muss aber auch als baukultureller Akt gesehen werden, denn dadurch werden Gestalt, Materialität und Erscheinung eines Gebäudes verändert. Bei der Planung von Solaranlagen im Bestand bilden die vorhandenen Qualitäten und Eigenschaften eines Gebäudes den Ausgangspunkt für überzeugende Lösungen. Standort, Einsehbarkeit, Grösse, Farbe, Anordnung und Gliederung der Solarmodule spielen eine massgebliche Rolle.
Trotz der weitgehenden Liberalisierung im Bundesrecht darf der Ausbau der Solarenergie nicht unbesehen zu Lasten des Stadtbildes und des Erscheinungsbildes einzelner Bauten gehen – sei es im historischen Stadtkern oder ausserhalb. Eigentümer und Baufachleute sind aufgefordert, ihre Verantwortung wahrzunehmen. Denn in Basel gibt es eine grosse Anzahl von gut gestalteten Wohnquartieren, die längst nicht alle durch die Schon- oder Schutzzonen erfasst sind.
Neue Solaranlagen in der Schonzone sollen weiterhin durch die Stadtbildkommission beurteilt werden, solche in der Schutzzone durch die Denkmalpflege. Eine Photovoltaik-Pflicht auf allen Dächern oder eine generelle Lockerung in Schutz-, Schon- und Kernzonen sind abzulehnen. In den Nummernzonen ist gegen die seit Jahren umgesetzte Liberalisierung zugunsten von Solaranlagen nichts einzuwenden.
Für Solaranlagen in wertvollen Siedlungsbildern und auf entsprechenden Einzelobjekten gilt gemäss Bundesrecht die Bewilligungspflicht. Das bestärkt die bisherige baselstädtische Praxis, Solaranlagen im geschützten Altstadtbereich, einem vom Bund anerkannten Ortsbild von nationaler Bedeutung, sehr restriktiv zu behandeln. Solarpanels auf einsehbaren Dachlandschaften mit historischem Ziegelbestand oder an denkmalgeschützten Fassaden dürfen nicht zugelassen werden. Daran soll sich nichts ändern. Auch wenn sich diese Anlagen wieder entfernen lassen, würde das Stadtbild schweren Schaden nehmen.
Diese aus klimapolitischer Sicht restriktive Praxis kann aber nach Auffassung des Basler Heimatschutzes dahingehend verfeinert werden, dass Solaranlagen auf nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbaren Flächen bewilligungsfähig werden. Dabei ist aber auch auf die Sichtbarkeit von (öffentlich zugänglichen) erhöhten Standpunkten aus zu achten. Der Einsatz von innovativen Solarmodulen (Solarziegel) soll dabei möglich sein, aber sie dürfen nur an Stelle von historisch nicht wertvollen Ziegelbedachungen zum Einsatz kommen.
In der allgemeinen Bauzone (Nummernzonen), die in Basel rund 84 Prozent des Siedlungs- gebietes ausmacht, entscheidet sich, ob Solaranlagen gemäss den Zielen des Bundes bis 2050 vierzig Prozent des Energiebedarfs abdecken können. Solaranlagen sind also primär dort anzubringen, wo sie grösstmögliche Wirkung erzielen und wo sie im Vergleich zu kleinen Anlagen ökonomischer sind: auf Dächern und Fassaden der Industrie- und Gewerbezonen, auf grossen Dachflächen der allgemeinen Bauzone, auf Dächer und Fassaden von Neubauten oder auch an Lärmschutzwänden.
Für Besitzerinnen und Besitzer historisch wertvoller Liegenschaften soll indessen die Möglichkeit bestehen, sich an Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen zu beteiligen. Entsprechende Geschäftsmodelle gibt es bereits (die IWB haben unseres Wissens zwei Gemeinschaftsanlagen in Betrieb). So können sich die Eigentümer die Produktion von Solarstrom anrechnen lassen, ohne das Äussere ihres Hauses durch Fotovoltaik-Anlagen zu beeinträchtigen. Diese Vorgehensweise ist aus denkmalpflegerischer Sicht zu bevorzugen und gleichzeitig effizienter, da es sich um grössere, professionell gewartete Anlagen handelt. Zu diesem Schluss kommt auch "Domus Antiqua", die Vereinigung der Eigentümer historischer Wohnbauten.